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Rechnungsstellung und Annullierung Gruppenangebote Museum

  • Die Rechnung wird Ihnen nach dem Anlass zugestellt.
  • Eine Annullierung bis 14 Tage vor Anlass ist kostenlos.
  • Bei Annullierung bis 2 Tage vor Anlass wird Ihnen eine Organisationspauschale von CHF 150.– verrechnet.
  • Bei Annullierung am Vortag oder bei Nichterscheinen am Anlass wird Ihnen der volle Betrag verrechnet.
  • Wenn das Museum das Angebot nicht durchführen kann, bietet es einen Ersatztermin. Jeglicher weiterer Ersatz ist ausgeschlossen.

Versicherungsschutz Gruppenangebote Museum
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Hausordnung Schloss Burgdorf

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

Wir begrüssen Sie herzlich und freuen uns, dass sie das Schloss Burgdorf besuchen. Damit der Besuch für alle Gäste angenehm ist, hat das Schloss eine verbindliche Hausordnung, die Sie mit dem Betreten des Schlossareals anerkennen.

  • Alle Taschen und Rucksäcke über Format A4 sowie Schirme, Regenbekleidung und weitere sperrige Gegenstände dürfen nicht ins Museum mitgenommen werden und müssen in den Schliessfächern oder in der Garderobe deponiert werden.
  • Lehrpersonen, Gruppenleitende und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich und haften entsprechend.
  • Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt, beschädigt oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. Besucherinnen und Besucher haften für alle durch unsachgemässe Behandlung entstandenen Schäden.
  • Alle Einrichtungsgegenstände und Mitmachstationen sind mit Sorgfalt zu behandeln und sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
  • Essen und Trinken ist nur in den gekennzeichneten Picknickplätzen oder im Restaurant gestattet.
  • Im ganzen Schlossgebäude gilt ein absolutes Rauchverbot (Brandgefahr). Das Rauchen ist nur bei markierten Aschenbechern im Schlosshof zulässig.
  • Kinderwagen sowie massive Kindertragen dürfen nicht in die Ausstellungen genommen werden. Es stehen Kinderwagenplätze sowie leichte Kindertragen zur Verfügung.
  • Fotografieren und filmen ohne Blitz, Licht, Stativ oder Selfie-Stick ist für private Zwecke in den Ausstellungsräumen gestattet. Dabei dürfen keine Dritten aufgenommen oder gestört werden. Für gewerbliche und redaktionelle Aufnahmen ist die Genehmigung des Museums Schloss Burgdorf nötig.
  • Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume ist nicht gestattet, ausgenommen davon sind zertifizierte Begleithunde.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Museum videoüberwacht.
  • Über der gesamten Schlossanlage gilt aus Sicherheitsgründen ein Drohnen-Flugverbot.
  • Das Museumspersonal hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Hausordnung und für die Sicherheit von Personen und Objekten zu sorgen. Den Anweisungen des Museumspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Besucherinnen und Besucher, die nach erfolgten Anweisungen gegen die Hausordnung verstossen, kann der Aufenthalt im Museum untersagt werden.

Diese Hausordnung ist auf der Website von Schloss Burgdorf www.schloss-burgdorf.ch einsehbar.